Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.ausweisapp.bund.de veröffentlichte Webseite der Governikus GmbH & Co. KG.
Als Verantwortlicher für die Inhalte – im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 15.03.2023) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Webseite (www.ausweisapp.bund.de) und beruht auf einer im Zeitraum vom 04.01.2022 bis 17.01.2022 durchgeführten Selbstbewertung.
Auf welche Seiten des Webauftritts beziehen sich die Erkenntnisse?
Im Rahmen Selbstbewertung wurden folgende Seiten als repräsentativ für den Webauftritt identifiziert und evaluiert:
- Datenschutz
- Startseite
- Download
- Online-Ausweisfunktion nutzen
- Anbieterliste
- Häufig gestellte Fragen - FAQ
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Es existieren folgende Unvereinbarkeiten mit der BITV 2.0:
Barrieren bei Dokumenten
- Nicht alle verlinkten PDF-Dokumente sind barrierefrei
Barrieren bei der Vorhersehbarkeit
- Bei Eingaben kommt es zu unerwarteten Änderungen des Kontextes
Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter barrieren.ausweisapp@governikus.de oder telefonisch unter der 0421 204 95 995 zum Ortstarif.
Ihre Anfragen werden durch unseren Support von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr bearbeitet und beantwortet. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Kontakt zur Schlichtungsstelle
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.